Mit der Verbreitung der Omikron-Variante können nun auch die Maßnahmen im Rahmen des Pandemiemanagements angepasst werden. Die Variante ist hoch ansteckend, verursacht aber deutlich mildere Verläufe. Nur etwa die Hälfte der Patienten, die derzeit mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert werden, hat eine Coronavirus-Erkrankung als Hauptdiagnose. Mit Corona in der Disco, an der Bar – denn das geht jetzt Gleichzeitig stehen erstmals seit mehreren Monaten wirksame Medikamente gegen COVID-19 zur Verfügung. Schnell nach einem positiven Test eingenommen, reduzieren sie das Risiko eines schweren Verlaufs um bis zu 90 Prozent. Die Kombination von Therapeutika gegen COVID-19 und Impfung ermöglicht einen effektiven Schutz, insbesondere für Risikogruppen.
Wer krank ist, bleibt zu Hause
Diese Situation ermöglicht es, die Isolierung von Infizierten durch eine Verkehrsbeschränkung zu ersetzen. Das heisst: ➤ Wer krank ist, bleibt zu Hause. Krankenstand tritt wie jede andere Krankheit auf. ➤ Infizierte ohne Symptome können ihre Wohnung verlassen und zur Arbeit gehen. Sie müssen jederzeit eine FFP2-Maske tragen. (Ausnahme: im Freien mit mindestens 2 Metern Abstand zu anderen Personen.) Die Verkehrsbeschränkung dauert zehn Tage. Eine kostenlose Testung mittels PCR-Test ist nach fünf Tagen möglich. Zur Weiterentwicklung hat die Bundesregierung am Dienstag ihren Variantenmanagementplan vorgestellt. Es sieht geeignete Maßnahmen für Tests, Impfungen und Behandlungen unter anderem für vier Szenarien der weiteren Entwicklung der Pandemie vor. Die Szenarien reichen vom Idealfall, bei dem COVID-19 wie eine normale Atemwegserkrankung aussieht, bis zum Worst Case, bei dem schwere Erkrankungen und Todesfälle zunehmen. Der Plan legt Maßnahmen für jedes Szenario fest, einschließlich Tests, Impfungen und Behandlungen. Es enthält auch eine Reihe von Regierungsplänen zur Bewältigung der Pandemie. Der Variantenmanagementplan wird am Mittwoch im Ministerrat beschlossen.
Variantenmanagementplan: Maßnahmen für vier Szenarien
Die Bundesregierung hat ihrem Variantenmanagementplan (VMP) vier Szenarien zugrunde gelegt, die am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden sollen. Sie reichen vom Idealfall, bei dem COVID-19 wie eine normale Atemwegserkrankung aussieht, bis zum Worst Case, bei dem die Zahl schwerer Erkrankungen und Todesfälle zunimmt. Der Plan sieht für jedes Szenario geeignete strategische Maßnahmen vor, einschließlich Tests, Impfungen und Behandlungen. Im günstigsten Fall dienen die Tests nur der Diagnose. Dann gibt es keine Maskenpflicht oder Einschränkungen durch G-Regeln, im schlimmsten Fall Maskenpflicht, Einschränkungen bei Veranstaltungen oder Nachtgastronomie, sogar eine nächtliche Ausgangssperre. Eine weitere Ausweitung der Studien auf die gesamte Bevölkerung ist ebenfalls geplant. Der Prozess für verschiedene Szenarien wird im Strategiepapier auch für die Bereiche Schule, Arbeit, Kultur, Sport, Gefängnis und Reisen beschrieben. Ziel ist es, in allen Bereichen möglichst einheitliche und nachvollziehbare Maßnahmen anzuwenden und gleichzeitig möglichst viele Einschränkungen zu vermeiden. Es gibt keine feste Definition eines der Szenarien – auch gemischte Varianten sind möglich.
Dutzende von laufenden Projekten
Der Variantenmanagementplan (VMP) umfasst Maßnahmen in den Bereichen Überwachung, nicht-pharmazeutische Interventionen (Maskenpflicht, Distanzierung, …), Testung, Kontaktnachverfolgung, Impfung, Behandlungen, Langzeit-COVID und psychosoziale Gesundheit. Neben den laufenden Projekten umfasst das TMP eine Reihe weiterer Projekte. Dazu gehören, sind aber nicht beschränkt auf: ➤ Aggregierter COVID-19-Variantenbericht von einem speziellen Wissensmanagementzentrum bei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ➤ Impfkampagne mit Schwerpunkt auf persönlicher Kommunikation, Erneuerungserinnerungen per Mail an alle bereits Geimpften ➤ Push-Benachrichtigungen über die Green Passport App für wichtige Informationen ➤ Niederschwelliger Zugang zu Therapien bei COVID-19, proaktive Information von Risikopatienten über Therapiemöglichkeiten ➤ Ausweitung der Versorgung von COVID-Langzeitpatienten: Primärversorgung, Sekundäruntersuchungen, Rehabilitationseinrichtungen ➤ Breites Bewusstsein und Weiterbildung für Ärzte über Behandlungen für COVID-19 und Long COVID ➤ COVID-19-Register: Sicherung von Aufzeichnungen aus allen Bundesländern für eine bessere Datenbasis für ein evidenzbasiertes Pandemiemanagement ➤ Ausbau und Weiterentwicklung des elektronischen Meldewesens (Projekt EMS 2.0)
Impfungen und Medikamente schützen die Gefährdeten
Die Bundesregierung setzt nach derzeitigem Stand auf den Schutz von Risikogruppen durch die Kombination von Impfung und Medikation gegen COVID-19. Gleichzeitig ermöglicht es die hochansteckende Mikron-Variante mit überwiegend mildem Verlauf, die Isolierung von Infizierten durch eine zehntägige Reisebeschränkung zu ersetzen. Die Auffrischungsimpfung wird derzeit von der National Immunization Task Force für Personen ab 65 Jahren und Personen mit Vorerkrankungen empfohlen. Auch das Risiko von Spätfolgen (Long COVID) wird deutlich reduziert. Die Bundesregierung will den Medikamenteneinsatz bei COVID-19 stark ausweiten. Sie sind nur wenige Monate erhältlich und müssen nach einem positiven Testergebnis schnell eingenommen werden. Als Anhaltspunkt für die Einnahme reicht bereits der Antigentest aus. Österreich hat bereits 480.000 Pakete bestellt. Davon wurden jedoch nur 5 Prozent an Risikopatienten abgegeben, der Großteil in Krankenhäusern.
Verbesserte Patienteninformation
Vor allem in der Privatwirtschaft besteht Nachholbedarf. Die Bundesländer verfolgen unterschiedliche Strategien zur Information der Patienten. In Gesprächen mit den Gouverneuren der Bundesstaaten haben sich alle Bundesstaaten am Montag verpflichtet, den Prozess zwischen dem Testergebnis und dem Erhalt des Medikaments weiter zu beschleunigen. Zudem werden Patienten besser über Versorgungsmöglichkeiten in den Bundesländern informiert. Auch mit der Österreichischen Ärztekammer ist die Bundesregierung bereits im Gespräch über eine verbesserte Patientenaufklärung. Eine intensive Einweisung für niedergelassene Ärzte wurde bereits vereinbart. Das Gesundheitsministerium steht mit den Bundesländern in Kontakt, damit künftig bei jedem positiven Ergebnis eines PCR-Tests ein Hinweis auf Medikamente gegen COVID-19 enthalten ist.
Das COVID-19-Register ermöglicht eine verbesserte Governance
Seit Mai ist das COVID-19-Register in Betrieb: Diese Datenbank enthält pseudonymisierte Daten aller Patienten mit COVID-Infektion in Krankenhäusern. Sie gibt unter anderem Auskunft über die Anzahl der Patienten mit COVID als Hauptdiagnose, die Dauer des Krankenhausaufenthalts, die Wirksamkeit von Impfungen und Ähnliches. Acht Bundesländer melden derzeit regelmäßig ihre Daten oder bereiten sich darauf vor. Keine Daten vom großen Gesundheitsclub Wien. Die Bundesregierung mahnte die Landeshauptleute daher am Montag, die Daten vollständig zu registrieren, um künftig eine noch bessere Grundlage für den Schutz von Risikogruppen zu haben.
Verkehrsbeschränkungen statt Segregation
Unter den gegebenen Umständen hält die Bundesregierung eine zehntägige Reisebeschränkung für Infizierte anstelle einer vorherigen Isolierung aufgrund der Eigenschaften des Omikron-Virus für verhältnismäßig und ausreichend. Aufgrund der hohen Infektionszahlen ist das Contact Tracing als Mittel zur Bekämpfung der Pandemie nicht mehr möglich und sinnvoll. Einerseits sind die Behörden in den Wellen des Coronavirus sehr überfordert. Andererseits ist das Virus so ansteckend, dass es schwierig ist, nachzuvollziehen, wo eine Infektion stattgefunden hat. Die Mikrovariation hat auch die öffentliche Wahrnehmung der Pandemie verändert: Viele Menschen finden die Isolation angesichts des meist milden Verlaufs unverhältnismäßig. Viele Menschen lassen sich gar nicht mehr testen oder nutzen bei Symptomen nur noch Antigentests, um eine behördliche Absonderung zu vermeiden. Ein Indiz dafür ist die überproportional hohe Abwasserbelastung bei nur leicht steigenden Infektionszahlen.
Verkehrsbeschränkungen im Detail
Die Bundesregierung hat daher nach intensiver Diskussion beschlossen, statt der bisherigen 5-tägigen Isolation (Wien: 10 Tage) ab dem 1. August eine Reisebeschränkung für Infizierte zu verhängen. Reisebeschränkungen waren für ungeimpfte Kontaktpersonen von Infizierten bereits üblich. Die neue Verordnung bedeutet: ➤ Kranke gehen wie bei allen anderen Krankheiten in den Krankenstand. ➤ Infizierte ohne Symptome können ihre Wohnung verlassen und zur Arbeit gehen. Sie müssen jederzeit eine FFP2-Maske tragen. (Ausnahme: im Freien mit einem Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen.) Daher ist ein Besuch des Gastronomiebereichs de facto ausgeschlossen. ➤ Besuche in sogenannten gefährdeten Umgebungen (Krankenhäuser, Pflegeheime usw.) sind nicht gestattet. ➤ Arbeitgeber sind angehalten, infizierte Personen physisch abzusondern oder Schutzvorrichtungen so weit wie möglich bereitzustellen. ➤ Gleichzeitig wird die Risikogruppenverordnung wiederhergestellt: Personen aus Risikogruppen können sich damit im Homeoffice oder von der Arbeit freistellen lassen. ➤ Auch die…