Anwälte der Angehörigen der 13-jährigen Leonie wollen sich im Prozess gegen drei Männer wegen Mordes verantworten. Das Mädchen soll am 26. Juni 2021 in Wien nach dem Konsum von acht Ecstasy-Tabletten gestorben sein, von denen ihr offenbar die meisten verabreicht wurden. Für die Vertreter der Privatbeteiligten, Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck, konnten die Beschuldigten, die Erfahrungen mit Drogen hatten, davon ausgehen, dass dieser Drogencocktail tödlich sein würde. Die Anwälte hoffen, dass die Anklage während des Prozesses auf Mord ausgeweitet wird. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen tödlicher Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen angeklagt. Die Strafdrohung sei so hoch wie Mord – bis zu lebenslanger Haft für Erwachsene oder bis zu 20 Jahren Haft für junge Erwachsene – aber für die Anwälte der Opfer „symbolisch“. Wenn sich Staatsanwälte im Beweisverfahren davon überzeugen, dass ein Mordverdacht besteht, haben sie das Recht, eine Verlängerung der Anklage zu beantragen.

“Sie müssen wissen, was Drogen mit einem 13-Jährigen machen”

Die drei Angeklagten im Alter zwischen 19 und 23 Jahren sollen sich beim Betreten der Wohnung entschlossen haben, sie unter Drogen zu setzen und gemeinsam zu vergewaltigen. Es gebe keinen Standard für Exctasy-Tabletten, sagte Öhlböck. „Aber es wird davon ausgegangen, dass für Frauen eine Höchstdosis von 1,3 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht gilt. Wenn dies auch von Experten bestätigt wird, dann bedeutet das, dass eine mehrfache Überdosierung vorlag.“ Für Öhlböck war absehbar, dass ein Mädchen mit 13 Jahren daran sterben könnte. „Wie viel wussten die Angeklagten, was sie für möglich hielten und womit sie sich abgefunden haben. Das sind die Fragen, die sich in der Hauptverhandlung stellen werden“, sagte Öhlböck. Zwei der Angeklagten hätten „massive Erfahrungen mit Drogen“ dokumentiert, sie müssten wissen, behaupte ich, was Drogen mit einem Menschen machen, mit einem Jugendlichen, mit einem 13-jährigen Mädchen“, sagte Öhlböck.

“Dann ist es am Ende Mord”

Der Angeklagte hatte die Drogen eingesetzt, um die Wehrlosigkeit des Mädchens herbeizuführen. Für ihn stellt sich die Frage, ob man hätte berücksichtigen müssen, dass das Mädchen auch an dieser Vergiftung mit MDA sterben könnte. „Und wenn dem so ist, dann ist das doch Mord“, sagte Öhlböck. “Für den Angeklagten gibt es nichts zu gewinnen”, sagte sein Kollege Höllwarth. Ob Vergewaltigung mit Todesfolge oder Mord, die Strafen sind gleich. Aber es hätte eine “symbolische Wirkung”, sagte er. Die Personenvertreter gehen davon aus, dass der Prozess Ende August oder Mitte September stattfinden wird. Neben der Befragung der Angeklagten werden elf Zeugen und sieben Sachverständige vernommen. Deshalb wollen die Anwälte der Opfer zum Schutz der Angehörigen – Höllwarth vertritt die Eltern der 13-Jährigen, Öhlböck die vier Brüder – einen öffentlichen Ausschluss beantragen. Als es dazu kam, blieben die beiden bei der Pressekonferenz offen. Vor allem zwei Videos, die die Angeklagten angeblich während der Tat gemacht haben, werden vor Gericht gar nicht erst öffentlich abgespielt.

Behandelt wurde die Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich

Angehörige treten dem Verfahren als Einzelpersonen bei. Pro Person werden dann zwischen 10.000 und 50.000 Euro geltend gemacht. „Die Frage ist aber, von wem es kommt“, sagt Öhlböck. Selbst im Fall eines vor drei Jahren in Wiener Neustadt ermordeten 16-Jährigen sei das Schmerzensgeld der Familie in Höhe von 40.000 Euro kaum noch einzutreiben, sagte Höllwarth, der dort auch die Eltern vertrat. Auch Anwälte sehen die Politik in der Bringpflicht, Angehörige könnten nicht als “Bittensteller” auftreten. Die Personenvertreter erwägen auch eine formelle Haftungsklage gegen die Republik Österreich. Sie werfen der Republik vor, dass die Asylverfahren für die Verdächtigen zu lange gedauert haben. Männer würden auch besser darauf hören, von den Behörden überwacht zu werden.

Schreiben an das Justiz- und Innenministerium

Nach dem gewaltsamen Tod der 13-Jährigen schrieben Höllwarth und Öhlböck auch an Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und dann an Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), um Vorschläge zur Änderung struktureller Gewalt gegen Frauen zu unterbreiten. Vom Justizministerium kam keine Antwort. Das Innenministerium habe zunächst positiv reagiert, doch sehr schnell sei klar geworden, „dass es grundsätzlich kein Interesse an Innovationen, an Vorschlägen zur Veränderung der bestehenden Strukturen gibt“, sagte Höllwarth. (WAS)