Eigentlich sollte der Verordnungstext zum Ausstieg aus der Quarantäne erst am Mittwoch bekannt gegeben werden, „Today“ hat aber bereits vorab die Informationen. Der Notfallplan sieht einen neuen Lockdown in Österreich vor Der Verordnungsentwurf besagt, dass jeder, der positiv auf das Coronavirus getestet wurde und das Virus in sich trägt, die eigenen vier Wände verlassen und sich im Kino, bei Konzerten oder anderen Veranstaltungen vergnügen kann, wenn er „nicht krank“ ist. Besonders überraschend? Die Maske muss nicht überall getragen werden, denn im Freien und mit einem Sicherheitsabstand von zwei Metern fällt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Dies ist beispielsweise bei Sommerveranstaltungen oder Freiluftdiscos möglich.
Verbot von Speisen und Getränken
Wenn Sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden, können Sie jetzt ins Kino gehen – aber dann bleiben Ihnen Ihr leckeres Popcorn oder Ihre Nachos verwehrt. Essen und Trinken ist wie in der Taverne nicht erlaubt, da müsste man die Maske abnehmen. Auch bei Konzerten lässt es sich mittlerweile trotz zweier Schläge feiern – auf ein kühles Getränk nach einer intensiven Tanzsession muss man allerdings verzichten. Denn in Innenräumen gilt für infizierte Personen die Maskenpflicht. Quarantäne behoben – Regierung kündigt neue Coronavirus-Regeln an Laut Entwurf sollen die Regeln am 1. August in Kraft treten. Auch Ausnahmen sind geplant: Wenn an einem Ort beispielsweise nur Infizierte zusammenarbeiten, soll es keine Einschränkungen, also keine Maskenpflicht geben, es sei denn, es handelt sich um „gefährdete Einstellungen“. In einigen Berufen, in denen die Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, zum Beispiel laut APA für Logopäden und Musiker, ist die Arbeit mit positivem Test weiterhin nicht erlaubt.
Es ist auch möglich, infiziert zu arbeiten
Dem Entwurf zufolge soll der Zutritt zu kritischen Bereichen zwar für Infizierte, aber nicht für alle verboten werden, während Arbeitnehmer Gesundheits- und Bildungsbereiche mit Maske betreten dürfen sollen. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder Kureinrichtungen werden ebenso genannt wie Kinderbetreuungseinrichtungen, Grundschulen und Horte. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass die Arbeit erlaubt ist, wenn eine Maske getragen wird. Neuer Entwurf hier – das sind die neuen Corona-Regeln
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Nav-Account rote Zeit26.07.2022, 21:22| Bsp.: 26.07.2022, 21:22