Das Landgericht Ingolstadt hat die von VW-Manager Alexander B. erhobene Unterlassungsklage nun abgewiesen. Bereits vor der Urteilsverkündung hatte das Gericht betont, dass die Entscheidung nur den konkreten, klagenden VW-Manager betreffe.
Kläger sieht Persönlichkeitsrechte verletzt – Richter widerspricht
Der Mitarbeiter des Mutterkonzerns VW, der mit Kollegen bei Audi zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autobauer auf Unterlassung verklagt. Der Kläger sieht sich durch die Audi Gender-Richtlinien (Az. 83 O 1394/21) in seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand betonte, dass der VW-Mitarbeiter nicht verpflichtet sei, den Leitfaden aktiv zu nutzen, da er sich nur an Audi-Mitarbeiter richte. Gerichtssprecher Jürgen Häuslschmid betonte, dass die Rechte der Klägerin auch durch die passive Wahrnehmung der Geschlechtersprache von Audi nicht verletzt worden seien. „Es ging um Gleichbehandlung und allgemeine Persönlichkeitsrechte. In beiden Fällen kam die Kammer zu dem Schluss, dass allein durch den Zugang zu einer geschlechtergerechten Sprache keine Rechtsverletzungen vorlägen. Auch künftig müsse die Klägerin von der Kommunikation leben, da solange das Urteil in dieser Fassung vorliegt.“ Jürgen Häuslschmid, Vertreter des Landgerichts Ingolstadt Ob der Kläger Berufung einlegt, will er nach Lektüre der ausführlichen Entscheidungsgründe entscheiden. Die Kammer hat sie heute nicht verlesen, sondern den Parteien in elektronischer Form übermittelt.
Audi fühlt sich durch das Urteil bestärkt
Noch vor der ausführlichen Lektüre sind alle bei Audi zufrieden: Wie ein Sprecher schriftlich mitteilte, sieht das Unternehmen die Entscheidung als „Bestätigung seiner Entscheidung, eine geschlechtersensible Sprache in der internen und externen schriftlichen Kommunikation einzuführen“.
Klägerin bezeichnet Audis Sprachregelung als „geschlechtsungerecht“
Die Klägerin weigert sich dagegen, die Sprachregelung von Audi als „geschlechtssensibel“ zu bezeichnen. „Dieser Gender-Leitfaden schafft nicht gerade Geschlechtergerechtigkeit. Er reduziert unterschiedliche Geschlechter auf Unterstreichungen. Ich kenne keine neuen binären oder unterschiedlichen Menschen, die sich als _ identifizieren. Das Problem ist, dass bei Formen wie Kollegen _ in oder Partner _ in oder Zeugen geben männliche Formen nicht mehr korrekt wieder. Ein Fahrzeug ist ein Auto, Dinge sind Müll, wenn nicht Müll. Und ein College ist eine Schule oder ein Gebäude. Als Mann bin ich nicht bereit, mich auf Gebäude, Müll oder … zu konzentrieren in einem Fahrzeug zu reduzieren. So geht das nicht. Das ist keine Gleichstellung der Geschlechter.” der Kläger Dr. Si Dies ist auch die Ansicht des Deutschen Sprachvereins, der den Kläger in diesem Verfahren unterstützt. Verbandssprecherin Doro Wilke sieht die Abweisung der Unterlassungsklage als schweren Schlag: „Dass das Gericht davon ausgeht, dass eine an jemanden gerichtete E-Mail in geschlechtsspezifischer Sprache Sie nicht direkt betrifft, ist eine Schande.“ Bei Audi hingegen wird die vom Unternehmen gewählte gendersensible Sprache als „Ausdruck einer sichtbaren, positiven Haltung zu Diversität und Chancengleichheit“ gesehen. Ob der Kläger Berufung gegen das Urteil einlegen wird, werden die kommenden Wochen zeigen. Dann müsste sich das Oberlandesgericht mit der Sache befassen.